Auxilium Unfallmanagement

für KFZ-Werkstätten

Sie regulieren als Service für Ihren Kunden den Unfallschaden gegenüber der Versicherung des Unfallgegners. Natürlich erwartet der Kunde, dass diese Regulierung kostenfrei ist. Schön wäre es daher, wenn Ihre Mitarbeiter diese Regulierung schnell abwickeln könnten und Sie die vollen Reparaturkosten erhalten.

Doch leider spielt dabei die Versicherung häufig nicht mit.

 

 

Ihr Dilemma

Die Regulierung zieht sich hin, die Versicherung erwartet die Zuarbeit weiterer Unterlagen und am Ende werden nicht alle Rechnungspositionen ausgeglichen. Sie kennen das: Es erfolgten Abzüge für die Beilackierung, die Verbringungskosten zur Lackiererei werden nicht bezahlt oder die Arbeitseinheiten sind angeblich im Lohn zu hoch, obwohl alle diese Kosten durch ein Schadensgutachten belegt sind. Jetzt stecken Sie in dem Dilemma: Sollen diese Kosten dem Kunden auferlegt werden oder buchen Sie sie aus?

 

unsere Lösung

Wir haben dafür die Lösung: Wir regulieren den Schaden gegenüber der gegnerischen Versicherung und entlasten Ihre Mitarbeiter von der unsäglichen Diskussion mit den Versicherungsmitarbeitern. Es werden kurze Fristen zur Zahlung gesetzt, bei Nichtzahlung erfolgt die Abschätzung zur Klageerhebung zusammen mit dem Unfallgeschädigten. Unsere erfahrenen Verkehrsrechtsanwälte, welche regelmäßig in Weiterbildungen geschult werden, können den erfahrenen Unfallregulierern der Versicherung Paroli bieten.

 

Ihr Ergebnis

Das Ergebnis: Ihre Mitarbeiter sind für die eigentlichen Aufgaben in der Werkstatt frei; der gesamte Schriftverkehr erfolgt über uns; Sie erhalten zeitnah Informationen über den Bearbeitungsstand, es entstehen weder für Sie noch für den Unfallgeschädigten Kosten, Sie müssen nicht wiederholt Reparaturkosten oder Kosten für Mietwagen ausbuchen.

 

Auxilium Unfallmanagement

LIQUIDITÄT FÜR AUTOHÄUSER UND WERKSTÄTTEN ERHALTEN

  • Die Regulierung von Verkehrsunfällen gibt Werkstätten aktuell die Möglichkeit, ihre Liquidität zu erhalten. Die Versicherung des Unfallgegners ist verpflichtet, Vorschüsse auf Reparaturkosten zu bezahlen. Die Durchsetzung dieser Vorschusszahlungen ist unsere tägliche Arbeit.

  • Rechtsanwalt Kummerlöw als Fachanwalt für Verkehrsrecht und sein Team haben langjährige Erfahrungen, diese Forderung zeitnah durchzusetzen. Sprechen Sie uns an, wenn Sie von unserem Service profitieren wollen.

  • Darüber hinaus ist zur Regulierung kein persönlicher Kontakt zwischen Rechtsanwalt, Geschädigtem und Werkstattmittarbeiter erforderlich. Durch unsere Onlineakte können Sie uns schnell und unkompliziert Ihre Unterlagen in unsere Software hochladen. Wir stellen Ihnen auf dem gleichen Weg Ihre Unterlagen zur Verfügung. Sie erhalten von uns eine Mail, sobald eine neue Nachricht im - sicheren - Onlineportal eingestellt ist. Fordern Sie Ihre Zugangsdaten an.

  • Selbstverständlich können Sie uns Ihre Unterlagen auch per Mail übersenden.

  • Auch für alle anderen Rechtsgebiete gilt: Wir können die Mandatsbearbeitung mit Hilfe unserer Onlineakte und von Telefonkonferenzen ohne persönlichen Kontakt professionell abwickeln.

Auxilium Unfallmanagement

Ist Ihnen bekannt, dass im Unfallregulierungsgeschäft höhere Margen erzielbar sind als im Bereich des Fahrzeugverkaufs?

Sie erhalten von uns für Ihr Unternehmen personalisierte Flyer, um die schnelle Unfallregulierung gegenüber Ihrem Kunden zu bewerben. Dies stellt für Sie einen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Werkstätten dar.

 

Einfach das Kontaktformular ausfüllen & wir melden uns bei Ihnen!

schnell . unkompliziert . kostenfrei