Unfallschaden melden

Es hat gekracht! Der Schock sitzt erst einmal tief. Ganz egal, wessen Schuld es ist:

Die unverzügliche Meldung des Schadens gehört neben erster Hilfe, Unfallstellensicherung und ggf. Rufen des Rettungsdienstes
zu den ersten "Amtshandlungen" am Unfallort.

Füllen Sie folgenden Fragebogen aus und senden Sie uns diesen an info[@]kummerloew-anwaltskanzlei.de

Hier klicken und Fragebogen herunterladen: