Verkehrsrecht

Wenn Sie einen Unfall hatten, können Sie uns HIER DEN SCHADEN MELDEN. Wir rufen Sie spätestens am nächsten Werktag zurück und machen Ihre Forderungen sofort gegenüber dem Unfallgegner geltend.

Ob bei der Geltendmachung von Ansprüchen nach einem Verkehrsunfall oder nach Zusendung eines Bußgeldbescheides, die Hinzuziehung eines verkehrsrechtlich versierten Anwalts ist unerläßlich.

Zur Schadensmeldung schicken Sie uns bitte eine Mail an info[at]kummerloew-anwaltskanzlei.de
oder füllen Sie unseren UNFALLFRAGEBOGEN aus.

Die Schuldfrage

Die Schuldfrage ist in der Regel nicht so leicht zu beantworten, wie es auf den ersten Blick scheint. So muss ein noch vor Ort angeblich eindeutiger Verkehrsverstoß nicht immer zur Alleinhaftung des Unfallgegners führen.

Häufig kommt es beispielsweise zu einer Mithaftung aus der sogenannten Betriebsgefahr des Fahrzeugs. Außerdem hat auch anders als oft angenommen nicht immer der Auffahrende Schuld. Schon plötzliches Bremsen und Spurwechsel können zu einer Mithaftung des Vorausfahrenden führen.

Fehler vermeiden

Die Haftpflichtversicherung der Gegenseite bietet die Abwicklung des gesamten Unfalls an? Achtung! Die Versicherung ist allein daran interessiert, ihre Aufwendungen so gering wie möglich zu halten.

Haftpflichtversicherungen haben täglich tausende Unfälle zu bearbeiten und handeln daher professionell zu Gunsten ihrer Versicherten. Jede Kosteneinsparung bei Ihnen ist ein Mehrgewinn bei der Versicherung.

Deshalb überlassen Sie die Verhandlung mit der Versicherung besser den Profis – uns als Verkehrsanwälten!

Kosten

Die Unfallregulierung ist für Sie zunächst kostenfrei. Die gegnerische Versicherung zahlt im Rahmen der Eintrittspflicht die Kosten Ihres Anwalts.

Sollten Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, übernimmt diese unabhängig vom Ausgang des Rechtsstreits die notwendigen Kosten. Zu diesen zählen immer die für den allein in Ihrem Interesse streitenden Rechtsanwalt.

Schnelle Hilfe

Bereits unmittelbar nach der Unfallmeldung bei uns nehmen wir mit Ihnen Kontakt auf.

Bei uns müssen Sie nicht zwei Wochen auf ein erstes Schreiben warten:

Liegen uns alle Daten zum Unfall und Schaden vor, schreiben wir den Unfallgegner an und fordern zur Zahlung auf. Dies geschieht in der Regel am nächsten Werktag nach Mandatsannahme. Dadurch wird die Frist zwischen Schaden und Zahlung durch den Gegner erheblich verkürzt.

Wir geben ihnen sofort die nötigen Informationen an die Hand, damit der Unfallgegner den entstehenden Schaden nicht unberechtigt kürzt.